VEREINE
Zusammen macht uns stark.
Was wäre das Gemeindeleben ohne Vereine?
Ob es um Sicherheit und Katastrophenschutz geht, um Sport, Musik, die Förderung von Schule und Kindergarten, die Gemeindepolitik, die Historie, um Spaß, Geselligkeit und Unterhaltung: Überall sind die Vereine an vorderster Stelle aktiv. Vereine schaffen Zusammenhalt, Vertrauen und Heimatgefühl. Sie machen die Gemeinde zur Gemeinschaft. Wenige Beschäftigungen sind so sinnstiftend wie das ehrenamtliche Engagement in Vereinen.
Um stark zu bleiben und sich weiterentwickeln zu können, brauchen die Vereine unsere Mitwirkung und unsere Ideen. Machen Sie mit!
Hier eine (noch unvollständige) alphabetische Liste der Ortsvereine teils mit Links zu deren Webseite:
- ACC Birlenbach
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Bürgerverein Fachingen
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Förderverein Feuerwehr Birlenbach-Fachingen
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Förderverein Kindergarten
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Förderverein Freibad Birlenbach
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Frauenchor Fachingen
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Jazz Club Fachingen
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Männergesangverein „Die Quelle“
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SC Birlenbach
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Turnverein Birlenbach-Fachingen
Bürgerverein Fachingen
Satzung des Bürgervereins Fachingen e.V.
In dem Bestreben, den landschaftlichen, sozialen, kulturellen, historischen und ähnlichen Belangen des Ortes Fachingen innerhalb der Gemeinde Birlenbach die ihnen zukommende Bedeutung zu verschaffen, die sich aus der Lage Fachingens und dem Vorhandensein der Heilquelle ergeben, haben die Einwohner Fachingens beschlossen, einen Verein zu gründen. Der Verein erhält die nachstehende Satzung.
Frauenchor Fachingen e. V.
Der Frauenchor Fachingen unter der Leitung von Janine Schmitt vereint Frauen jeden Alters, die die Freude am gemeinsamen Singen teilen. Unser Repertoire ist bunt gemischt und reicht von Klassik bis Pop.
Ein besonderes Highlight im Jahr ist die Ausrichtung der Fachinger Vatertagskirmes.
Neue Sängerinnen sind bei uns jederzeit herzlich willkommen!
Wir proben jeden Donnerstag von 20:00 bis 21:30 Uhr in der Fachinger Kapelle.
Jazz Club Fachingen e. V.
Satzung des Jazz Club Fachingen e. V.
Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur im Bereich der Jazzmusik. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er regelmäßig stattfindende Jazz-Sessions organisiert und durchführt.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.




