Vereine
Was wäre das Gemeindeleben ohne Vereine?
Ob es um Sicherheit und Katastrophenschutz geht, um Sport, Musik, die Förderung von Schule und Kindergarten, die Gemeindepolitik, die Historie, um Spaß, Geselligkeit und Unterhaltung: Überall sind die Vereine an vorderster Stelle aktiv. Vereine schaffen Zusammenhalt, Vertrauen und Heimatgefühl. Sie machen die Gemeinde zur Gemeinschaft. Wenige Beschäftigungen sind so sinnstiftend wie das ehrenamtliche Engagement in Vereinen.
Um stark zu bleiben und sich weiterentwickeln zu können, brauchen die Vereine unsere Mitwirkung und unsere Ideen. Machen Sie mit!
Hier eine (noch unvollständige) alphabetische Liste der Ortsvereine teils mit Links zu deren Webseite:
- ACC Birlenbach
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Bürgerverein Fachingen
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Förderverein Feuerwehr Birlenbach-Fachingen
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Förderverein Kindergarten
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Förderverein Freibad Birlenbach
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Frauenchor Fachingen
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Jazzclub Fachingen
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Männergesangverein „Die Quelle“
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SC Birlenbach
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Turnverein Birlenbach-Fachingen
Bürgerverein Fachingen
Satzung des Bürgervereins Fachingen e.V.
In dem Bestreben, den landschaftlichen, sozialen, kulturellen, historischen und ähnlichen Belangen des Ortes Fachingen innerhalb der Gemeinde Birlenbach die ihnen zukommende Bedeutung zu verschaffen, die sich aus der Lage Fachingens und dem Vorhandensein der Heilquelle ergeben, haben die Einwohner Fachingens beschlossen, einen Verein zu gründen. Der Verein erhält die nachstehende Satzung.
Jazzclub Fachingen e. V.
Satzung des Jazz-Club Fachingen e. V.
Zweck des Vereins ist die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur im Bereich der Jazzmusik. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Ziele verwirklicht der Verein, indem er regelmäßig stattfindende Jazz-Sessions organisiert und durchführt. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütung bevorzugt werden.



